Wichtig: Bootshallenverkauf

 

Die Bootshallen auf dem Gelände des WSZ können rechtlich gesehen nicht verkauft werden, denn sie sind Eigentum des WSZ. Es ist aber möglich, den sehr langfristig abgeschlossenen Pachtvertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dazu gibt es ein  Formular, das per Email (vorstand@wsz-ev.de) angefordert werden kann. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet beim Vorstand des WSZ eingereicht werden. Nach einer entsprechenen Prüfung kann dann die Übernahme der Halle (= Vertragsübernahme) efolgen.

Ziegelgrabenbrücke

Die Ziegelgrabenbrücke öffnet normalerweise täglich 6x:

  • 05:20 Uhr
  • 08:20 Uhr
  • 12:20 Uhr
  • 15:20 Uhr
  • 17:20 Uhr
  • 21:30 Uhr

Die Brücke öffnet für maximal 20 Minuten bei Bedarf. Sportboote müssen ca. 10 Minuten vor der Brückenöffnung ihre Absicht der Passage anzeigen, indem sie sich in Leitwerknähe bzw. in der Nähe der entsprechenden Wartedalben aufhalten. Das Aufforderungssignal zum Öffnen (zwei lange Töne) kann zudem als unterstützende Anzeige der Absicht der Brückenpassage genutzt werden.

Gaststätte

Direkt auf dem Hafengelände befindet sich eine Gaststätte, die jedoch zur Zeit nicht verpachtet ist. Bei Interesse einfach melden.

Winterlager

Winterlagerplätze werden durch das WSZ gemeinsam mit dem Winterlagerwart vergeben. Im Zweifel können Sie sich auch an den Hafenmeister wenden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, da die Zahl der Plätze begrenzt ist. Die Kosten können der Gebührenordnung netnommen werden.