Vermietung von Bootshallen

Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Vermietung der gepachteten privaten Bootshallen nur mit Zustimmung des Vorstandes des WSZ zulässig ist. Die Nutzung der Bootshallen darf nur für wassersportliche Zwecke erfolgen, also nicht zur Erzielung von finanziellen Gewinnen. Hintergrund der vertraglichen Regelung ist, dass das WSZ als Verein den Wassersport fördert, gemeinnützig sowie ehrenamtlich arbeitet und deshalb lediglich die anfallenden Kosten umlegt. Diese Form der Förderung des Wassersports darf nicht von einzelnen ausgenutzt werden, um damit Geld zu verdienen.

Hinweise für Gäste

  1. Die Zahlung der Liegegebühr ist am Automaten beim Vereinhaus vorzunehmen. Dort erhält man dann auch die Gästekarte, um die Toiletten nutzen zu können.
  2. Fahrräder können beim Hafenmeister (6€ pro Tag) ausgeliehen werden. Ansonsten gäbe es Fahrräder z.B. über die Firma Heiden (http://www.fahrradvermietung-heiden.de/)
  3. Nach der Hafenordnung sind an den Festmachern Ruckdämpfer zu verwenden, wenn der Gast sein Schiff länger als einen Tag verlässt .
  4. Strom und Wasser wird über die pro Person zu entrichtenden Servicepauschale mit abgegolten.
  5. Die Bushaltestelle heißt „Dänholm Schranke“ und man kann mit der Lionie 1 in die Stadt fahren . Weitere Infos unter https://www.vvr-bus.de/bediengebiete/stralsund/

Sepa Lastschriftmandat

Der Einzug der Hallenpacht und der Freilagergebühren erfolgt in aller Regel per Lastschriftverfahren. Das entsprechende Formular kann über ‚Service>>Downloads‘ heruntergeladen werden.