Aktuelle Projekte

Im WSZ werden aktuell viele Projekte durchgeführt:

Die Duschen werden vollkommen erneuert.

Das neue Winterlager nimmt langsam Gestalt an.

 

 

Der Kranplatz wird verbessert durch eine waagerechte Platte.

Der Kurbelmechanismus beim kleine Handkran wird erneuert.

 

 

Der Zugang zu den Hallen bzw. WSZ-Flächen Richtung „Schwemmi“ wird mit einer manuelle Schranke versehen. Parallel dazu plant die Stadt, für den gesamten Bereich ab der Abfahrt in den Liebitzweg in eine Tempo-30-Zone mit ausgewiesen PKW-Parkbereichen einzurichten.

Nutzungsgebühren für Gäste

Auf unseren Plätzen (Steg 6 bzw. grün beschilderte Plätze) können Yachten bis 12m Länge festmachen. Vereinzelt gibt es auch größere Plätze (ggf. vorher den Hafenmeister kontaktieren).

Die Gebühren im Jahre 2024 für Gäste betragen:

bis 6m Länge 11 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 8m Länge 14 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 10m Länge 17 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 12m Länge 20 €  (zzgl. Servicepauschale)
über 12m Länge* 1,75 € pro angefangenem Meter  (zzgl. Servicepauschale)

Die Servicepauschale beträgt 2,00 € pro Person und Tag .

*Boote mit einer Länge über 12 m L.ü.A. können nur als Tageslieger längsseits am Steg 6 Außenseite liegen

Die Gebühr für eine Kranung beträgt 100 € (einmal Raus- oder Reinkranen). Für das Maststellen oder -legen fallen zusätzlich 35 € an.

Die weiteren jeweiligen aktuellen Nutzungsgebühren können beim Hafenmeister erfragt werden. Die Bezahlung erfolgt am Kassenautomaten per ec-Karte, Kredit-Karte oder NFC .

Die Gebühren für das Jahr 2025 werden auf der nächsten Hauptversammlung Ende 2023 festgelegt.

Müllplatz

Aktuell: Der Müllplatz wurde erneuert und eingefriedet. Das Tor soll in Kürze mit einem Schloss versehen werden. Dieses kann dann mit der WSZ-Karte geöffnet werden.

Vermietung von Bootshallen

Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Vermietung der gepachteten privaten Bootshallen nur mit Zustimmung des Vorstandes des WSZ zulässig ist. Die Nutzung der Bootshallen darf nur für wassersportliche Zwecke erfolgen, also nicht zur Erzielung von finanziellen Gewinnen. Hintergrund der vertraglichen Regelung ist, dass das WSZ als Verein den Wassersport fördert, gemeinnützig sowie ehrenamtlich arbeitet und deshalb lediglich die anfallenden Kosten umlegt. Diese Form der Förderung des Wassersports darf nicht von einzelnen ausgenutzt werden, um damit Geld zu verdienen.