Regelungen


Neue Geschäftsordnung

Wir, als neuer Vorstand des WSZ haben uns eine neue Geschäftsordnung gegeben, in der wir Transparenz groß schreiben möchten!

Lest euch die neue Geschäftsordnung unter folgendem Link durch. 

 

Neue Geschäftsordnung

 

Falls ihr Fragen oder Anregungen habt, freuen wir uns von Euch zu hören!

 

 

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Nutzungsgebühren für Gäste

Auf unseren Plätzen (Steg 6 bzw. grün beschilderte Plätze) können Yachten bis 12m Länge festmachen. Vereinzelt gibt es auch größere Plätze (ggf. vorher den Hafenmeister kontaktieren).

Die Gebühren im Jahre 2023 für Gäste betragen:

bis 6m Länge 11 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 8m Länge 14 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 10m Länge 17 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 12m Länge 20 €  (zzgl. Servicepauschale)
über 12m Länge* 1,75 € pro angefangenem Meter  (zzgl. Servicepauschale)

Die Servicepauschale beträgt 1,50€ pro Person und Tag .

*Boote mit einer Länge über 12 m L.ü.A. können nur als Tageslieger längsseits am Steg 6 Außenseite liegen

Die Gebühr für eine Kranung beträgt 90 € (einmal Raus- oder Reinkranen). Für das Maststellen oder -legen fallen zusätzlich 25 € an.

Die weiteren jeweiligen aktuellen Nutzungsgebühren können beim Hafenmeister erfragt werden. Die Bezahlung erfolgt am Kassenautomaten per ec-Karte, Kredit-Karte oder NFC .

Die Gebühren für das Jahr 2024 werden auf der nächsten Hauptversammlung Ende 2023 festgelegt.

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Nutzungsgebühren für Mitglieder

Die aktuellen Nutzungsgebühren für Mitglieder (Stand 2023) können hier abgrufen werden :  Nutzungsentgelte Mitglieder 2023

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Vermietung von Bootshallen

Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Vermietung der gepachteten privaten Bootshallen nur mit Zustimmung des Vorstandes des WSZ zulässig ist. Die Nutzung der Bootshallen darf nur für wassersportliche Zwecke erfolgen, also nicht zur Erzielung von finanziellen Gewinnen. Hintergrund der vertraglichen Regelung ist, dass das WSZ als Verein den Wassersport fördert, gemeinnützig sowie ehrenamtlich arbeitet und deshalb lediglich die anfallenden Kosten umlegt. Diese Form der Förderung des Wassersports darf nicht von einzelnen ausgenutzt werden, um damit Geld zu verdienen.

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Bootshallen Farbkonzept

Es gibt ein offizielles Farbkonzept  zu den Bootshallen des WSZ mit konkreten RAL-Farbtönen. Es dürfen nur folgende Farben verwendet werden:

  • RAL 3018 Erdbeerrot,
  • RAL 7035 Lichtgrau,
  • RAL 1018 Zinkgelb,
  • RAL 2010 Signalorange,
  • RAL 6033 Minttürkis.
Das Konzept insgesamt kann <<<hier>>> abgerufen werden.

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