Kranen der Boote ab 25.4.2020

Unter der Voraussetzung, dass die Gefahrenstelle an Kran rechtzeitig beseitigt ist, werden wir wie folgt vorgehen:

  • ab sofort können Krantermine per Email an hafenmeister@wsz-ev.de reserviert werden . Bitte Vorname, Name, Schiffsname, Verein, Kranführer und Handynummer angeben.
  • Sobald die Mitgliedskarten ausgegen sind (ab Freitag 15 Uhr) kann über das Terminal die Kranung bezahlt werden und es wird ein Kassenbeleg ausgedruckt (bitte immer gleich die Karte einführen)
  • im Büro tauscht der Hafenmeister den Kassenbeleg gegen die Krankarte und bestätigt den Krantermin gegen Eintragung in das Kranbuch ( Zutritt in die Räume jeweils nur für eine Person, im Übrigen Abstandsmarkierungen
  • Somit können wir mit den Kranungen ab kommenden Wochenende voraussichtlich Samstag beginnen. Zu den Kranberechtigten: siehe hier
  • Beim Kranen selbst wird der Mund-Nasen-Schutz nur empfohlen
  • Beim Maststellen am Kran ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zwingende Voraussetzung
  • Ansammlungen von Personen am Kran dürfen nicht entstehen (Stichwort: 2-Personen-Abstands-Regeln). Wir müssen uns daher per Handy immer informieren, dass der Nächste kommen kann.

Saisonbeginn 2020

Liebe Sportfreunde !

 Aktuelles ab 19.4.2020 : Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus nach der SARS-CoV-2BekämpfV und dem Plan-MV bleibt unser Sportboothafen für den Publikumsverkehr zunächst geschlossen !  Wir bitten um Verständnis ! Aufgrund der vielen Einschränkungen gibt es für den Hafenmeister nur eine verminderte Dienstzeit.

Auch unter Beachtung des Kontaktverbotes gibt es einige Lockerungen zu den vergangenen Ostertagen. Diese gelten aber nur für Mitglieder, die einen Liegeplatz im WSZ haben. Da es sich um Tätigkeiten im öffentlichen Bereich handelt ist jeweils der Mindestabstand einzuhalten und es wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Zugang den Sanitäranlagen wird ab 18.04.2020 wieder gewährleistet. Wir bitten aber zur Verringerung des Ansteckungsrisikos darum, die Toilette jeweils nur einzeln zu nutzen. Aus diesem Grunde wird das Winterschloss weiter verwendet. Der Schlüssel hängt bei Eingang zur Gaststätte und ist nach der Benutzung dort wieder zurückzuhängen.

Erlaubt sind:
– Arbeiten auf dem Gelände in Absprache mit dem technischen Leiter des WSZ (K.-P. Schwab) mit maximal 2 Personen im zulässigen Abstand und Mundschutz
– die Ausfahrt und Angeln auf das Gewässer mit dem eigenen Boot
– der Aufenthalt bzw. die Übernachtung auf dem eigenen Boot im Sportboothafen oder auf dem Gewässer bzw. im Bootsschuppen
– das Arbeiten am eigenen Boot
– das Verbringen des eigenen Bootes zum Liegeplatz aus dem Winterlager
– der Aufenthalt und Arbeiten im Winterlager
– Fahrten mit dem Boot zum zum eigenen Liegeplatz
– Slippen des eigenen Bootes
– Kranen des eigenen Schiffes (siehe aber gesonderter Beitrag zu den Voraussetzungen)

Diese Information wird ständig aktualisiert, sofern es wieder Neuerungen gibt! Bitte daher regelmäßig abrufen um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.