Bootshallenverkauf

Immer wieder kommt es vor, dass ein Mitglied aus privaten Gründen „seine“ Bootshalle „verkaufen“ will. Wie ist dabei vorzugehen ?

Da die Hallen alle dem WSZ gehören und die Mitglieder einen (sehr) langfristigen Pachtvertrag haben, wird einfach dieser Pachtvertrag mit dem neuen Mitglied weitergeführt. Das dazu erforderliche Formular kann <<hier>> heruntergeladen werden. Dieses ist vollständig auszufüllen (insbesondere Unterschriften, Adressen und die Kontonummer) und in doppelter Ausfertigung bei uns abzugeben. Mit der Unterschrift des Vorstandes des WSZ ist dann der neue Pachtvertrag gültig und der Hallenwechsel abgeschlossen !

Ein echter Verkauf der Halle ist nicht möglich. Diese ist Bestandteil des Grundstücks und gehört dem Grundstückseigentümer.

Vermietung von Bootshallen

Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Vermietung der gepachteten privaten Bootshallen nur mit Zustimmung des Vorstandes des WSZ zulässig ist. Die Nutzung der Bootshallen darf nur für wassersportliche Zwecke erfolgen, also nicht zur Erzielung von finanziellen Gewinnen. Hintergrund der vertraglichen Regelung ist, dass das WSZ als Verein den Wassersport fördert, gemeinnützig sowie ehrenamtlich arbeitet und deshalb lediglich die anfallenden Kosten umlegt. Diese Form der Förderung des Wassersports darf nicht von einzelnen ausgenutzt werden, um damit Geld zu verdienen.