Nutzungsgebühren für Gäste

Auf unseren Plätzen (Steg 6 bzw. grün beschilderte Plätze) können Yachten bis 12m Länge festmachen. Vereinzelt gibt es auch größere Plätze (ggf. vorher den Hafenmeister kontaktieren).

Die Gebühren im Jahre 2023 für Gäste betragen:

bis 6m Länge 11 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 8m Länge 14 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 10m Länge 17 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 12m Länge 20 €  (zzgl. Servicepauschale)
über 12m Länge* 1,75 € pro angefangenem Meter  (zzgl. Servicepauschale)

Die Servicepauschale beträgt 1,50€ pro Person und Tag .

*Boote mit einer Länge über 12 m L.ü.A. können nur als Tageslieger längsseits am Steg 6 Außenseite liegen

Die Gebühr für eine Kranung beträgt 90 € (einmal Raus- oder Reinkranen). Für das Maststellen oder -legen fallen zusätzlich 25 € an.

Die weiteren jeweiligen aktuellen Nutzungsgebühren können beim Hafenmeister erfragt werden. Die Bezahlung erfolgt am Kassenautomaten per ec-Karte, Kredit-Karte oder NFC .

Die Gebühren für das Jahr 2024 werden auf der nächsten Hauptversammlung Ende 2023 festgelegt.

Saison Vorbereitung

Der Hafenbetrieb wurde zum 31.10.2020 eingestellt und wird am 1.4.2021 wieder aufgenommen. Wir werden dazu rechtzeitig ein Corona-Sicherheitskonzept im Schaukasten des WSZ aushängen und bitten um Beachtung.

Saisonbeginn 2020

Liebe Sportfreunde !

 Aktuelles ab 19.4.2020 : Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus nach der SARS-CoV-2BekämpfV und dem Plan-MV bleibt unser Sportboothafen für den Publikumsverkehr zunächst geschlossen !  Wir bitten um Verständnis ! Aufgrund der vielen Einschränkungen gibt es für den Hafenmeister nur eine verminderte Dienstzeit.

Auch unter Beachtung des Kontaktverbotes gibt es einige Lockerungen zu den vergangenen Ostertagen. Diese gelten aber nur für Mitglieder, die einen Liegeplatz im WSZ haben. Da es sich um Tätigkeiten im öffentlichen Bereich handelt ist jeweils der Mindestabstand einzuhalten und es wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Zugang den Sanitäranlagen wird ab 18.04.2020 wieder gewährleistet. Wir bitten aber zur Verringerung des Ansteckungsrisikos darum, die Toilette jeweils nur einzeln zu nutzen. Aus diesem Grunde wird das Winterschloss weiter verwendet. Der Schlüssel hängt bei Eingang zur Gaststätte und ist nach der Benutzung dort wieder zurückzuhängen.

Erlaubt sind:
– Arbeiten auf dem Gelände in Absprache mit dem technischen Leiter des WSZ (K.-P. Schwab) mit maximal 2 Personen im zulässigen Abstand und Mundschutz
– die Ausfahrt und Angeln auf das Gewässer mit dem eigenen Boot
– der Aufenthalt bzw. die Übernachtung auf dem eigenen Boot im Sportboothafen oder auf dem Gewässer bzw. im Bootsschuppen
– das Arbeiten am eigenen Boot
– das Verbringen des eigenen Bootes zum Liegeplatz aus dem Winterlager
– der Aufenthalt und Arbeiten im Winterlager
– Fahrten mit dem Boot zum zum eigenen Liegeplatz
– Slippen des eigenen Bootes
– Kranen des eigenen Schiffes (siehe aber gesonderter Beitrag zu den Voraussetzungen)

Diese Information wird ständig aktualisiert, sofern es wieder Neuerungen gibt! Bitte daher regelmäßig abrufen um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.